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Sonntag, 11. August 2013

Nach einem Gespräch mit Herrn Dr. Kuthe ist die SdK jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass aus unserer Sicht dieser nicht der geeignete Kandidat sein kann. Herr Dr. Kuthe hat nach eigener Aussage die Gesellschaft sowohl bei der Emission der Anleihe als auch bei den im Frühjahr 2013 stattgefundenen Gläubigerversammlungen bzgl. des Zinsverzichtes beraten. Ferner war Herr Dr. Kuthe für die Solen AG tätig in Bezug auf die Zurückweisung von vorzeitigen Kündigungen der Anleihen. Herr Dr. Kuthe war also in so hohem Maße bereits für die Gesellschaft tätig, dass er aus unserer Sicht nun nicht auf einmal die „Seiten wechseln“ und zum Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden kann

Newsletter 3

Gegenkandidat zum gemeinsamen Vertreter der Anleiheinhaber

Sehr geehrte Damen und Herren,

auf der am 19. August 2013 stattfindenden Versammlung der Anleiheinhaber soll unter dem Tagesordnungspunkt 1 ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden. Das Insolvenzgericht hat ferner mitgeteilt, dass mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek ein Kandidat zur Verfügung steht und sich zur Wahl stellen wird. Generell begrüßt die SdK die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters, da dies einige Vorteile bei der Abwicklung des Verfahrens mit sich bringt. Nach einem Gespräch mit Herrn Dr. Kuthe ist die SdK jedoch zu dem Ergebnis gekommen, dass aus unserer Sicht dieser nicht der geeignete Kandidat sein kann. Herr Dr. Kuthe hat nach eigener Aussage die Gesellschaft sowohl bei der Emission der Anleihe als auch bei den im Frühjahr 2013 stattgefundenen Gläubigerversammlungen bzgl. des Zinsverzichtes beraten. Ferner war Herr Dr. Kuthe für die Solen AG tätig in Bezug auf die Zurückweisung von vorzeitigen Kündigungen der Anleihen. Herr Dr. Kuthe war also in so hohem Maße bereits für die Gesellschaft tätig, dass er aus unserer Sicht nun nicht auf einmal die „Seiten wechseln“ und zum Vertreter der Anleiheinhaber gewählt werden kann. Gerade in Zusammenhang mit Insolvenzverfahren, bei denen es u.a. auch zu klären gilt, ob eventuelle Haftungsansprüche gegen ehemalige Organe der Gesellschaft durchgesetzt werden oder bestimmte Transaktionen, welche zum Nachteil der Gesellschaft erfolgten, angefochten werden können, ist es aus unserer Sicht von großer Bedeutung, dass die Gläubiger von unabhängigen Personen vertreten werden.
Die SdK lehnt daher die Wahl von Herrn Dr. Kuthe ab und wird mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Wagner einen eigenen Kandidaten benennen. Herr Dr. Wagner ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Finck Althaus Sigl & Partner (http://www.finck-partner.de/) und verfügt bereits über einen hohen Erfahrungsschatz in Bezug auf die Vertretung von Anleiheinhabern. Unter anderem Vertritt er Anleiheinhaber der Solar Millennium AG i.I. Darüber hinaus ist Herr Dr. Wagner ehrenamtlich für die SdK als Sprecher auf Hauptversammlungen börsennotierter Gesellschaften tätig.
Für Rückfragen stehen wir unseren Mitgliedern unter 089 / 2020846-0 oder unter info@sdk.org gerne zur Verfügung.
München, 12. August 2013
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und eine Aktie der Solen AG!

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