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Samstag, 10. August 2013

Der gemeinsame Vertreter hat also eine nicht zu unterschätzende Machtfülle. Soweit ein normaler Vorgang. Allerdings teilt das AG Meppen in seiner Bekanntmachung mit, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek aus Köln bereit sei, das Amt des gemeinsamen Vertreters zu übernehmen, - und dies ist ein handfester Skandal.

Berlin, den 10.08.2013
Pressemitteilung: Insolvenzverfahren Solen AG
Amtsgericht Meppen Az. 9 IN 74/13
Solen AG / Payom Solar AG: Skandal um Bestellung des gemeinsamen Vertreters – Anleihebesitzer
sollen bei anstehender Gläubigerversammlung über den Tisch gezogen werden!
Das AG Meppen hat in Sachen Solen AG eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen,
um einen gemeinsamen Vertreter bestellen zu lassen. Dieser wird eine erhebliche Machtfülle
haben. Dem Vernehmen nach soll Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe zum gemeinsamen
Vertreter gewählt werden. Dies muss wegen eines offensichtlichen Interessenkonflikts unbedingt
verhindert werden.
Im Insolvenzverfahren der Solen AG (Az. 9 IN 74/13) hat das AG Meppen für den 19.08.2013
eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen. Zweck ist, dass die Anleihegläubiger einen
gemeinsamen Vertreter wählen. Dieser vertritt alle Anleihegläubiger, und ist alleinberechtigt,
die Rechte der Anleihegläubiger im Insolvenzverfahren - auch im Insolvenzplanverfahren
- wahrzunehmen. Der gemeinsame Vertreter hat also eine nicht zu unterschätzende Machtfülle.
Soweit ein normaler Vorgang. Allerdings teilt das AG Meppen in seiner Bekanntmachung mit,
dass Herr Rechtsanwalt Dr. Thorsten Kuthe von der Kanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek aus
Köln bereit sei, das Amt des gemeinsamen Vertreters zu übernehmen, - und dies ist ein handfester
Skandal.
Denn uns ist bekannt, dass Herr Dr. Kuthe die Solen AG federführend bei der Anleiheemission
beraten hat. Damit wirbt die Kanzlei Heuking sogar noch aktuell auf ihrer Webseite. Aber nicht
nur das: Rechtsanwalt Dr. Kuthe vertrat die Solen AG erst kürzlich bei einer Auseinandersetzung
mit einem Anleihegläubiger über Rechte aus der Anleihe, - die entsprechenden Schriftsätze
liegen uns vor. Damit ist klar: Rechtsanwalt Dr. Kuthe ist Interessenvertreter der Solen AG,
mithin der Emittentin der Unternehmensanleihen. Aus Sicht der Anleihegläubiger ist dies die
Gegenseite. Eine Funktion als Vertreter der Anleihegläubiger steht damit für Dr. Kuthe ganz
offensichtlich im Widerspruch zu seiner bisherigen Tätigkeit und ist ausgeschlossen. Es gibt
sogar entsprechende berufsständische Regelungen der Rechtsanwälte, die die Übernahme eines
solchen Mandates wegen Interessenkonflikt verhindern sollen. Gegen all diese Grundsätze soll
hier in eklatanter Weise verstoßen werden: ein einmaliger Vorgang! Es stellt sich auch die Frage,
ob das AG Meppen dem Verfahren überhaupt gewachsen ist, wenn es sich solche „Kandidaten“
für die Wahl eines gemeinsamen Vertreters unterjubeln lässt.
Eines ist jetzt jedenfalls klar: Die Anleihegläubiger müssen unbedingt die Wahl von Rechtsanwalt
Dr. Kuthe oder eines anderen Kandidaten verhindern, der der Solen AG genehm ist. Denn
sonst ist eine nachdrückliche Interessen- und Rechtewahrnehmung für die Anleihegläubiger
unmöglich. Die erlittenen Verluste werden so nur noch weiter verschlimmert und etwaige
Schadensersatzansprüche der Anleihebesitzer gegen die Unternehmensleitung verschleiert.
Daher fordern wir alle Anleihegläubiger auf, uns mit der Ausübung ihrer Stimmrechte anlässlich
der Gläubigerversammlungen am 19. und 20. August 2013 zu betrauen. Wir werden verhindern,
dass es der Solen AG ein weiteres Mal gelingt, die Anleihegläubiger über den Tisch
zu ziehen und für die Anleihebesitzer einen Vertreter bestellt, der an ihren Fäden hängt. Der
weitgehende Verlust des eingesammelten Anleihekapitals binnen 12 Monaten hat die Unternehmensleitung
nachhaltig diskrediert!
Wenn Anleihebesitzer uns mit der Stimmrechtsausübung beauftragen möchten, so sollen sie
uns bitte schnellstmöglich einen besonderen Nachweis ihrer Depot führenden Bank über ihre
Anleiheinhaberschaft mitsamt Vermerk senden, dass ihre Anleihen bis zum Ablauf des
20.08.2013 gesperrt sind (Sperrvermerk). Wir benötigen zudem eine ausgefüllte Stimmrechtsvollmacht.
Diese ist abrufbar auf der Webseite der Solen AG unter
http://www.solen-ag.de/glaeubigerversammlung-1982013.html
dort die Datei
Solen AG GV Anleihe 2011-2012 19_8_2013 - Vollmacht an Dritte.pdf
Die Unterlagen können gerne vorab per Fax oder E-Mail an uns gesandt werden. Bei Fragen
können sich Anleihegläubiger natürlich auch jederzeit telefonisch an uns wenden.
Über uns:
Die bundesweit tätige Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner aus Berlin ist bereits seit über
10 Jahren erfolgreich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig. Die Kanzlei ist insbesondere mit
Anleihen und der gebündelten Vertretung von Anleihebesitzern, wie im Fall Solen AG bestens
vertraut (z. B. Wohnungsbaugesellschaft Leipzig-West, DM Beteiligungen AG, First Real Es
tate, Global Swiss Capital AG, Solar Millenium, BKN biostrom, DEIKON GmbH, WGF AG;
SiC Processing GmbH, Windreich, Solar World AG, Centrosolar). Bereits über 1000 Anleihe-
Anleger, die Verluste mit Anleihen erlitten haben, wurden von uns erfolgreich vertreten. Wir
vertreten Anleihebesitzer im Insolvenzverfahren und setzen Prospekthaftungsansprüche durch.
Wir übernehmen zudem Deckungsanfragen bei etwaigen Rechtsschutzversicherern. Grundlage
der Vergütung ist eine Pauschale oder das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, sodass die Kosten
transparent sind.
Kontakt:
Rechtsanwalt Dr. Marc Liebscher, LL.M. (Washington, D.C.)
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte
Kurfürstendamm 102, 10711 Berlin
liebscher@dr-spaeth.com
Tel.: 0049 / (0) 30 88 70 16 17, Fax: 0049 / (0) 30 88 72 94 61
www.dr-spaeth.com

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